- Sie dürfen einzelne Passagen (Worte, Satzteile, Sätze, etc.) bei Gesetzen unterstreichen oder mit Textmarker hervorheben.
- Sie dürfen mehrere Farben und Stifte (Bleistift, Kugelschreiber, Textmarker, etc.) für die Kommentierungen benutzen.
- Sie dürfen Paragraphen an den Rand schreiben.
- Sie dürfen sog. „Fahnen/Reiter/Register“ an die Seiten Ihres Gesetzbuches kleben. Auf den Fahnen dürfen Sie Paragraphen und/oder das jeweilige Gesetz vermerken.
- Es ist NICHT erlaubt schematisch zu kommentieren.
- Es ist NICHT erlaubt Worte oder sogar ganze Sätze in Ihre Gesetzesausgabe zu schreiben.
- Es ist NICHT erlaubt Passagen eines Gesetzes durchzustreichen.